1. Mit Verfügung vom 19. Mai 2022 wurden A._____ und B._____ von der Steuerkommission Q._____ für das Jahr 2020 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 148'200.00 und zu einem steuerbaren Vermögen von CHF 1'915'000.00 veranlagt. In Abweichung von der Selbstdeklaration wurden unter anderem "weitere Einkünfte" von CHF 25'600.00 (Entschädigung für die Hausräumung) beim Einkommen aufgerechnet. 2. Gegen die Verfügung vom 19. Mai 2022 erhob A._____ mit Schreiben vom 16. Juni 2022 Einsprache und stellte folgenden Antrag: "Das elterliche Erbe unterliegt vollumfänglich KEINER Besteuerung, maximal nur der Räumungskosten-Anteil meiner Schwester."