2.3. Der Rekurrent beantragt, die nach dem Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz – Deutschland in Q._____ geschuldete Steuer sei zu halbieren und hälftig von seiner Ehefrau zu bezahlen. Für ihn würde es keinen Grund geben, in der Schweiz Steuern zu bezahlen. Zur Begründung macht er geltend, die Ehe sei auf Anordnung des Bundesrates am tt.mm.2020 durch die schweizerische Grenzwacht getrennt worden. Seine Ehefrau als Schweizerin mit Grundbesitz in der Schweiz habe aus Deutschland kommend in die Schweiz einreisen dürfen. Ihm als Deutscher mit entzogener C-Aufenthaltsbewilligung und ohne Grundbesitz in der Schweiz sei die Einreise verweigert worden.