2.2. Die Rekurrenten hatten im Jahr 2020 Wohnsitz in Deutschland. Weil die Rekurrentin Alleineigentümerin der Liegenschaft am R-Weg 8 in Q._____ ist, besteht dort aufgrund wirtschaftlicher Zugehörigkeit eine beschränkte Steuerpflicht. Die Steuerkommission Q._____ hat dementsprechend eine Steuerveranlagung mit einer Steuerausscheidung vorgenommen (vgl. "Steuerausscheidung für natürliche Personen" für die Steuerperiode 2020).