9. Zusammenfassend hat die Steuerkommission R._____ zu Recht eine Ermessensveranlagung vorgenommen. Im Einspracheverfahren ist es dem Rekurrenten nicht gelungen die offensichtliche Unrichtigkeit der Ermessensveranlagung nachzuweisen. Bei der Mittelherkunft sind lediglich die sonstigen Krankheitskosten einzusetzen. Die Krankenkassenprämien gelten bei der Mittelverwendung als effektive Kosten für private Versicherungsprämien. Die Radio- und Fernsehgebühren sowie die Telefongebühren sind Lebenshaltungskosten und sind nicht als Bestandteil der Wohnungsmiete bei der Mittelverwendung zu berücksichtigen.