8.4.4. Weiter berücksichtigte die Vorinstanz Prozesskosten von CHF 5'703.00 als Mittelverwendung. Diese wurden in dieser Höhe vom Rekurrenten in seiner - 13 - Steuererklärung 2021 belegt. Die geltend gemachten Prozesskosten sind nachvollziehbar und daher von der Steuerkommission R._____ korrekt erfasst worden.