Als Wohnkosten können lediglich die Wohnungsmiete, die Garagenmiete, die Heiz- und Nebenkosten und die Stromkosten berücksichtigt werden. Die Radio- und Fernsehgebühren sowie die Telefongebühren gelten als Lebenshaltungskosten. Für die Wohnungsmiete ist in der Vermögensvergleichsrechnung daher lediglich der Betrag von CHF 20'975.25 zu berücksichtigen.