8.4.2. Bei der Wohnungsmiete berücksichtigte die Vorinstanz die vom Rekurrenten effektiv geltend gemachten Mietkosten (inkl. Nebenkosten, Garagenmiete, Telefonanschlussgebühren und Radio- und Fernsehgebühren) von CHF 22'044.00 (recte: CHF 22'046.00). Gemäss Aufstellung des Rekurrenten setzt sich dieser Betrag folgendermassen zusammen: