gemäss angepasster Steuererklärung 2021 vom 4. April 2023 CHF 45'075.00. 5. Umstritten und nachfolgend zu prüfen ist die ermessensweise Aufrechnung von CHF 9'300.00. Einleitend ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Ermessensveranlagung erfüllt waren (Erw. 6). Ist das der Fall, muss geprüft werden, ob der Rekurrent mit der Einsprache die Unrichtigkeit der Ermessensveranlagung nachgewiesen hat (Erw. 7). Sollte der Unrichtigkeitsnachweis misslungen sein, ist auf die Höhe der ermessensweisen Aufrechnung einzugehen (Erw. 8).