Die Veränderung der bereinigten Vermögenszunahme um CHF 110.00 begründete der Rekurrent mit der Differenz seines Vermögensstandes per 31. Dezember 2020 (CHF 359'674.00) und per 31. Dezember 2021 (CHF 369'564.00). Die Berufskosten seien gemäss seiner Steuererklärung 2019 vom 3. März 2022 mit CHF 10'680.00 zu berücksichtigen. Der effektive Mietzins sei monatlich um CHF 637.00 höher als der eingesetzte Mietzins von CHF 1'200.00. Für die Wohnungsmiete seien folglich -6-