2.3. Der Rekurrent nahm mit Schreiben vom 19. April 2022 aufforderungsgemäss Stellung. Dem Schreiben legte er eine eigene Vermögensvergleichsrechnung mit einem Einkommensmanko von CHF 9'311.00 bei. Mit Verweis auf die Steuererklärung 2021 enthielt der Vermögensvergleich des Rekurrenten folgende Unterschiede: