2. 2.1. Mit Steuererklärung 2021 deklarierte der Rekurrent ein steuerbares Einkommen von CHF 38'587.00. 2.2. Mit Schreiben vom 23. März 2022 setzte das Steueramt R._____ den Rekurrenten darüber in Kenntnis, dass die Vermögensentwicklung nicht im Verhältnis zum deklarierten Reineinkommen stehe. Dem Schreiben war eine Vermögensvergleichsrechnung beigelegt, welche ein Einkommensmanko von CHF 17'689.00 auswies. Der Rekurrent wurde aufgefordert, zur Vermögensvergleichsrechnung Stellung zu nehmen.