"I. Das im Einspracheentscheid für die Kantons- und Gemeindesteuern 2021 festgesetzte steuerbare Einkommen von CHF 54'300.- sei auf CHF 45'075.- herabzusetzen, wie gemäss der angepassten Steuererklärung (Beil. 09). Das steuerbare Einkommen von CHF 54'300.- beinhaltet einen Zuschlag / Einkommensbetrag von CHF 9'300.- (Beil. 01 S. 1 Befund: Steuerbares Einkommen) welcher von meiner Seite her nie verdient wurde und deswegen auch nicht belegt werden kann. II. Die Kosten des Rekursverfahrens seien dem Rekursgegner aufzuerlegen."