5. 5.1. Gestützt auf diese geänderte bundesgerichtliche Rechtsprechung beantragt die Steuerkommission Q._____, es sei die Angelegenheit zur Neubeurteilung an sie zurückzuweisen (Vernehmlassung vom 22. Mai 2023). 5.2. Das Kantonale Steueramt beantragt ebenfalls die Rückweisung der Angelegenheit an die Vorinstanz (Vernehmlassung vom 23. Mai 2023).