4. Im Urteil vom 23. Februar 2023 (9C_677/2021) führt das Bundesgericht aus, dass die bisherige "wirtschaftliche" Gesamtbetrachtung eines Total- sanierungs-, Renovierungs- oder Umbauprojekts auf einer neu erworbenen Liegenschaft, aufgrund derer der einkommenssteuerliche Kostenabzug schematisch komplett und damit auch für Kostenbestandteile verweigert wird, die bei individueller Betrachtung aufgrund ihrer objektiv-technischen Natur eigentlich werterhaltender Natur wären, weder mit dem Wortlaut noch mit der Entstehungsgeschichte von Art. 32 DBG vereinbar seien.