3. 3.1. Die Rekurrenten erwarben im Februar 2014 die mit einem Einfamilienhaus überbaute Liegenschaft Q._____ Nr. aaa an der R-Strasse 5 in Q._____ und renovierten diese in den Jahren 2014 bis 2018. In der Steuererklärung 2015 machten die Rekurrenten für diese Liegenschaft Kosten von CHF 408'413.00 geltend, wovon sie CHF 102'103.00 als wertvermehrend ausschieden. Die restlichen CHF 306'310.00 brachten sie als Unterhaltskosten zum Abzug.