"1. Der Einspracheentscheid der Steuerkommission Q._____ vom 21. März 2023 betreffend die Kantons- und Gemeindesteuern 2015 sei aufzuheben. 2. Die in der Steuererklärung 2015 deklarierten effektiven Liegenschaftsunterhaltskosten für die Liegenschaft Q._____ Nr. aaa in Höhe von CHF 306'310 seien bei der Festsetzung des steuerbaren und satzbestimmenden Einkommens vollumfänglich zum Abzug zuzulassen.