1. Mit Verfügung vom 23. November 2022 wurden A._____ und B._____ von der Steuerkommission Q._____ für das Jahr 2015 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 250'000.00 (davon qualifizierter Beteiligungsertrag von CHF 212'400.00) und zu einem steuerbaren Vermögen von CHF 2'862'000.00 veranlagt. In Abweichung von der Selbstdeklaration wurden anstelle der geltend gemachten Liegenschaftsunterhaltskosten von CHF 338'736.00 lediglich CHF 32'730.00 zum Abzug zugelassen.