Q._____ mit Schreiben vom 12. April 2022 empfahl, den "priv. Liquidationsgewinn 2017 bei A._____ bereits jetzt zu veranlagen", hielt sich Steuerkommission Q._____ nicht an die Anweisung der zuständigen Steuerkommissärin und veranlagte den Rekurrenten, bevor die Veranlagung seiner Schwester in Rechtskraft erwuchs. Zu diesem Zeitpunkt musste der Rekurrent grundsätzlich (noch) nicht mit seiner Veranlagung rechnen. Aber auch wenn eine Veranlagung in einem unerwarteten Zeitpunkt eröffnet wird, beginnt die 30-tägige Einsprachefrist zu laufen, wenn die Zustellung der Veranlagung, wie vorliegend, rechtsgültig erfolgt ist (SGE vom 26. Juni 2014 [3-RV.2014.78]).