6.2. Die definitive Steuerveranlagung für den Liquidationsgewinn 2017 trägt das Datum 30. April 2022. Weil die Veranlagung nicht eingeschrieben verschickt wurde, ist das genaue Zustelldatum nicht bekannt. Da die Einsprache (erst) am 24. August 2022 verfasst wurde und am 29. August 2022 bei der Steuerkommission Q._____ eingegangen ist, ist sie zweifelsohne verspätet, was unbestritten ist.