3.2. Am 14. Januar 2017 haben der Rekurrent und seine Schwester C._____ B._____ in Sachen Liquidationsgewinnbesteuerung bevollmächtigt. Weil diese Vollmacht nur in R._____, nicht aber in Q._____ eingereicht wurde, hat die Steuerkommission Q._____ die Veranlagung nicht B._____, sondern nur dem Rekurrenten eröffnet (vgl. Vernehmlassung des Landwirtschaftsexperten vom 16. Juni 2023). Aber selbst wenn die Zustellung der Veranlagung nur an den Rekurrenten als fehlerhaft zu beurteilen wäre, weil die Steuerkommission Q.___