3) Es sei festzustellen, dass die Steuerkommission Q._____ Verfahrenspflichten verletzt hat, indem sie § 179 Abs. 1 und § 180 StG AG missachtet hat. Ebenso sei § 10 Abs. 2 StG nicht eingehalten. Demzufolge sei die Steuerkommission R._____ als zuständig zu erklären. 4) UKF" -3- Auf die Begründung wird, soweit für die Entscheidung erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 6. Die Steuerkommission Q._____ und das Kantonale Steueramt beantragen die Abweisung des Rekurses. 7. Der Vertreter von A._____ hat eine Replik erstattet. -4- Das Gericht zieht in Erwägung: