3. Mit Schreiben vom 31. August 2022 teilte die Abteilung Steuern der Gemeinde Q._____ A._____ mit, dass die Einsprache verspätet sei und forderte ihn auf, innert 20 Tagen einen allfälligen Hinderungsgrund schriftlich nachzuweisen, ansonsten auf die Einsprache nicht eingetreten werden könne. A._____ nahm dazu mit Schreiben vom 8. September 2022 Stellung. 4. Mit Entscheid vom 4. April 2023 trat die Steuerkommission Q._____ auf die Einsprache infolge Verspätung und eines fehlenden Hinderungsgrundes nicht ein.