1. Mit Verfügung vom 30. Mai 2022 wurde A._____ von der Steuerkommission Q._____ zu einem steuerbaren Liquidationsgewinn von CHF 506'630.00 veranlagt. 2. Gegen die Verfügung vom 30. Mai 2022 erhob A._____ mit Schreiben vom 24. August 2022 Einsprache und stellte die folgenden Anträge: "1.) die Veranlagung sei aufzuheben und als gegenstandslos zu erklären. 2.) Vorladung und Besprechung vor die gesamte Steuerkommission."