7.3. 7.3.1. Die Rekurrentin liess mit Einsprache die Steuererklärung 2019 (inkl. Belege) einreichen. Zu den darin geltend gemachten Positionen wurden die Belege abgegeben. Betreffend die deklarierten Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit von CHF 35'000.00 legte die Rekurrentin eine Erfolgsrechnung und Bilanz, welche jedoch nur die Geschäftstätigkeiten vom 1. Januar bis 30. Juni 2019 der Einzelunternehmung (Tierbetreuung) umfasste, sowie eine Zusammenstellung der Einnahmen des zweiten Halbjahres (1. Juli bis 31. Dezember 2019) bei. Aus diesen Unterlagen ergab sich ein Reingewinn von CHF 18'844.37.