6.5. Die Rekurrentin hat trotz letzter Mahnung vom 19. März 2021 mit Hinweis auf die Säumnisfolgen die Steuererklärung 2019 nicht eingereicht. In der Folge hat die Steuerkommission P._____ zu Recht eine Ermessensveranlagung vorgenommen. 7. 7.1. Gegen Veranlagungen kann Einsprache erhoben werden. Die Einsprache muss einen Antrag enthalten, aus dem hervorgeht, gegen welche Punkte der Veranlagung sich die Einsprache richtet. Zudem soll die Einsprache eine Begründung enthalten (§ 193 Abs. 1 StG).