Dem entsprechenden Antrag könne entnommen werden, dass sich die Rekurrentin dessen sogar bewusst gewesen sei. Weiter führte die Vorinstanz mit Verweis auf das Urteil des Spezialverwaltungsgerichtes vom 22. September 2011 (3-RV.2011.65) aus, dass einem Vorladungsbegehren bei einer Einsprache gegen eine Ermessensveranlagung nicht stattgegeben werden dürfe, wenn ein Nichteintretensentscheid gefällt werde. Gemäss Gerichtspraxis werde dem Begehren um Vorladung somit nicht stattgegeben.