Weiter wurde angekündigt, die vollständige Jahresrechnung 2019 werde schnellstmöglich nachgereicht. Inhaltlich liess die Rekurrentin mit Einsprache geltend machen, dass die vorgenommene Ermessensveranlagung in keiner Art und Weise den tatsächlichen Verhältnissen der Rekurrentin entspreche. Im ersten Halbjahr hätten die Einnahmen CHF 36'569.00 und im zweiten Halbjahr CHF 44'997.00 betragen. Somit hätten sich die Einkünfte im Jahr 2019 auf insgesamt CHF 81'566.00 belaufen. Im Vergleich zum Vorjahr 2018 habe sich der Umsatz um CHF 3'840.00 reduziert. Die Geschäftsjahre 2018 und 2019 seien aufgrund des neuen Kontenplanes direkt vergleichbar.