4. 4.1. Mit Einsprache liess die Rekurrentin die Steuererklärung 2019 einreichen. Darin wurden Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit von CHF 35'000.00 deklariert. Zudem wurden eine Erfolgsrechnung und Bilanz, welche die Geschäftstätigkeiten vom 1. Januar bis 30. Juni 2019 der Einzelunternehmung (Tierbetreuung) beinhalten, und eine Zusammenstellung der Einnahmen des zweiten Halbjahres (1. Juli bis 31. Dezember 2019) eingereicht. Weiter wurde angekündigt, die vollständige Jahresrechnung 2019 werde schnellstmöglich nachgereicht.