3. Mit Schreiben vom 23. Februar 2023 wurden die Rekurrentin und deren Vertreter auf den 27. März 2023 zu einer Einspracheverhandlung vorgeladen. Die Einladung wurde mit Schreiben vom 24. März 2023 widerrufen. 4. Mit Entscheid vom 27. März 2023 trat die Steuerkommission P._____ nicht auf die Einsprache ein. 5. Den Einspracheentscheid vom 27. März 2023 (Zustellung am 4. April 2023) liess A._____ mit Rekurs vom 4. Mai 2023 (Postaufgabe am 5. Mai 2023) an das Spezialverwaltungsgericht weitergeziehen. Sie liess folgende Anträge stellen: "Aufgrund des Dargelegten Sachverhaltes beantragen wir,