Ebenso mag es im Hinblick auf die Grundstückgewinnsteuer trotz Vorliegens eines Steueraufschubtatbestands in Fällen von landwirtschaftlichen Betriebsübertragungen (§ 99 StG) von Interesse sein zu wissen, wie hoch die Anlagekosten der übertragenen Grundstücke sind. Gerade für die Beantwortung solcher Fragen steht aber das Veranlagungsverfahren, in dem es allein um die Festlegung der konkreten Steuerfaktoren für die betreffende Steuerperiode geht, nicht zur Verfügung.