8.5. Die Steuerkommission Q._____ hat folglich zu Recht das Büro aaa, wie auch von den Rekurrenten gewünscht, im Geschäftsvermögen belassen. 8.6. 8.6.1. Die Rekurrenten beantragen weiter sinngemäss, der Buchwert der "Immobilie 'D._____' Büro aaa" sei per 31. Dezember 2021 mit CHF 296'530.00 zu bestätigen. Die Steuerkommission hat die Festlegung des Buchwertes im Einspracheverfahren verweigert und ist darauf nicht eingetreten, da erst im Zeitpunkt der Überführung die Position beurteilt werde und anfechtbar sei.