8.4. Mit Schreiben vom 14. Dezember 2022 an das Steueramt Q._____ hielt der Rekurrent fest, dass das "Büro aaa" ab 2023 als Geschäftsvermögen bis zum Verkauf weitergeführt werde. Auch in der Einsprache vom 20. Februar 2023 sowie im Rekurs vom 30. April 2023 hält der Rekurrent fest, das "Büro aaa" sei bis zum Verkauf oder mindestens bis Ende 2027 als Geschäftsvermögen zu qualifizieren. Folglich ist davon auszugehen, dass die Rekurren- - 12 - ten einen Verbleib der Liegenschaft im Geschäftsvermögen und damit einen Aufschub der Überführung in das Privatvermögen im Sinne von § 23 Abs. 1 StG beantragen.