8. 8.1. Zu prüfen sind die weiteren Folgen der Qualifikation des Einzelunternehmens des Rekurrenten als Liebhaberei ab 1. Januar 2018, insbesondere im Hinblick auf die Bewertung des "Büro aaa". 8.2. Das geschäftlich genutzte Büro in der Liegenschaft R-Weg 15 in Q._____ (Büro Nr. aaa, Parz. bbb/GB-Nr. ccc) wurde weiterhin dem Geschäftsvermögen zugerechnet. 8.3. 8.3.1. Mit der Qualifikation der EU D._____ als Liebhaberei wird ein mit einer Geschäftsaufgabe vergleichbarer Sachverhalt gesetzt. Damit ist grundsätzlich das Geschäfts- in das Privatvermögen zu überführen und steuerlich darüber abzurechnen (SGE vom 25. Februar 2016 [3-RV.2015.127]).