Wäre es dem Rekurrenten um die Erzielung eines Erwerbseinkommens gegangen, hätte er sich von der Zwecklosigkeit der Tätigkeit überzeugen lassen und diese eingestellt. Allein aufgrund der Einkünfte aus Wertschriftenertrag, sowie der Altersrente, konnte er die verlustbringende selbständige Tätigkeit überhaupt erst finanzieren und lange weiterführen.