Zudem geht aus den eingereichten Buchhaltungsunterlagen hervor, dass in den Jahren 2008 und 2009 der Aufwand jeweils den Ertrag aus Dienstleistungen deutlich überstieg. Ab 2010 wurde kein Dienstleistungserlös mehr erzielt, ab 2012 stellte der Privatanteil Fahrzeugkosten den einzigen Ertrag dar, ab 2020 wurde zusätzlich ein kleiner Finanzertrag verbucht. Offenbar ist ein gewinnbringender Betrieb objektiv gesehen nicht möglich. Wäre es dem Rekurrenten um die Erzielung eines Erwerbseinkommens gegangen, hätte er sich von der Zwecklosigkeit der Tätigkeit überzeugen lassen und diese eingestellt.