7.2. Auch wenn sich die Vorinstanz nur mit den Buchhaltungen der Jahre 2013 bis 2017 auseinandergesetzt hat (Einspracheentscheid), zeugen die während Jahren eingetretenen Verluste aus der EU D._____ davon, dass sich die Tätigkeit zur nachhaltigen Gewinnerzielung nicht eignet. Seit 2008 ist es dem Rekurrenten nicht mehr gelungen, durch seine Tätigkeit einen Gewinn zu erzielen. Zudem geht aus den eingereichten Buchhaltungsunterlagen hervor, dass in den Jahren 2008 und 2009 der Aufwand jeweils den Ertrag aus Dienstleistungen deutlich überstieg.