5.4. Im Rekurs äussert der Rekurrent im Wesentlichen sein Unverständnis darüber, dass der Verlust von der Steuerkommission Q._____ nicht zum Abzug zugelassen werde, da die EU D._____ erst per 31. Dezember 2022 liquidiert und im Handelsregister gelöscht worden sei. Im Übrigen bringt er die gleichen Argumente vor wie in der Einsprache. 6. 6.1. Alle Einkünfte aus einem Handels-, Industrie-, Gewerbe-, Landwirtschaftsund Forstwirtschaftsbetrieb, aus einem freien Beruf sowie aus jeder anderen selbständigen Erwerbstätigkeit sind steuerbar (§ 27 Abs. 1 StG). -8-