5.3. Im Einspracheentscheid beharrte die Steuerkommission Q._____ darauf, dass alle Aktionen des Rekurrenten im Rahmen der EU D._____ seit vielen Jahren ohne jegliche Anerkennung des Marktes erfolgten. Konkret habe der Rekurrent keine Einnahmen für seine Dienstleistungen erfasst – ausser eines geringen Privatanteils an den Fahrzeugkosten. Es sei jeweils folgender Verlust verbucht worden: 2013 CHF 58'425.00 2014 CHF 28'993.00 2015 CHF 27'525.00 2016 CHF 30'629.00 2017 CHF 34'333.00