5.2. In der Einsprache machte der Rekurrent geltend, dass er die Steuerbehörde am 14. Dezember 2022 orientiert habe, dass er die EU D._____ per 31. Dezember 2022 liquidieren werde. Das Vorgehen der Steuerbehörde sei als tatsachenwidrige Trotz- oder Strafaktion zu qualifizieren. Die Steuerbehörde verkenne dabei, dass die EU D._____ in den Vorjahren grosse Gewinne erzielt habe. Aus den vielen von EU D._____ erstellten und/oder begleiteten Projekten in den Bereichen Beratung und Immobilien habe anschliessend eine echte und moralische Pflicht für Auskünfte, Hilfestellungen, Informationsaustausch usw. resultiert. Dies würden die Kunden zu Recht einfordern, solange eine Firma bestehe. Als