4.2. Im Rekursverfahren ist umstritten, ob der aus der EU D._____ resultierende Verlust zum Abzug zugelassen werden kann. Dies ist nachfolgend – nach einer Darstellung der Parteivorbringen (Erw. 3.) – zu prüfen (Erw. 4. und 5.). 5. 5.1. Mit Begleitbrief zur definitiven Steuerveranlagung 2018 vom 24. Januar 2023 hielt die Steuerkommission Q._____ fest, dass die deklarierte selbständige Tätigkeit ab 2018 nicht mehr als selbständige, gewinnorientierte Tätigkeit qualifiziert werde, da seit zehn Jahren kein Umsatz mehr für Managementberatungen erwirtschaftet worden sei.