3.3. Auch kann vorliegend nicht auf das Steuerjahr 2022 eingegangen werden. Verfahrensgegenstand sind – wie ausgeführt – ausschliesslich die Einspracheentscheide der Steuerkommission Q._____ betreffend Kantonsund Gemeindesteuern 2018 - 2021. 4. 4.1. Die Rekurrenten erhielten in den Jahren 2018 bis 2021 beide eine Altersrente. Daneben betrieb der Rekurrent als Managementberater die EU D._____. Zudem verzeichneten die Rekurrenten Einnahmen aus Wertschriftenertrag und im Steuerjahr 2018 aus der Vermietung einer Liegenschaft.