4. Die StB ist anzuhalten, die in der Periode 2005 – 2012, im Rahmen des unnötig erzwungenen 'Steuersystem Wechsels für Konsortien' (Revision 2009-2012) vorgenommenen, fehlerhaften aber angeblich periodengerechten Aufrechnungen, in den Veranlagungen 2018 – 2022 (Liquidation D._____) nachzuweisen und auszugleichen 48, 51, 71 + 72. Es handelt sich um eine Fehlerbehebung.