6.9. Zusammenfassend hat der Rekurrent damit für das Jahr 2020 Anspruch auf einen Abzug der Weiterbildungskosten von CHF 4'635.00 (CHF 3'720.00 [Aufbaucurriculum] + CHF 560.00 [I._____-Forum] + CHF 175.00 [Kurs "Website"] + CHF 180.00 [Verpflegung]). 7. Der Rekurs wird gestützt auf diese Erwägungen teilweise gutgeheissen. Das steuerbare Einkommen von CHF 35'040.00 ist, um CHF 4'635.00 zu kürzen und auf CHF 30'405.00 (gerundet CHF 30'400.00) festzusetzen. 8. 8.1. Gemäss § 189 Abs. 1 StG werden die Kosten des Rekursverfahrens der unterliegenden Partei auferlegt. Bei teilweiser Gutheissung des Rekurses sind die Kosten anteilsmässig aufzuteilen.