6.8. Mit der Steuererklärung 2020 machte der Rekurrent einen Fahrtkostenabzug sowie den Verpflegungsabzug für "Gruppendaten 19. Sept." geltend. Er reichte jedoch keine Belege für das Stattfinden desselben ein. Zudem ist nicht ersichtlich und wird auch nicht geltend gemacht, dass die Gruppenarbeiten zwingend beim I._____ Forum stattzufinden haben. Ohnehin wurde im Rahmen der eingereichten Terminliste für das Aufbaucurriculum kein Datum für die Gruppenarbeiten aufgeführt. Deshalb ist vorliegend für den 19. September 2020 kein Abzug der Fahrt- bzw. Verpflegungskosten zu gewähren.