6.4. 6.4.1. Mit Schreiben vom 12. September 2024 wurde der Rekurrent unter Hinweis auf die Mitwirkungspflicht gemäss § 197 Abs. 4 StG aufgefordert, dem Spezialverwaltungsgericht die Zahlungsnachweise der eingereichten Rechnun- - 10 - gen betreffend Weiterbildungskosten, den Stundenplan zum Weiterbildungsvertrag vom 22. September 2019, die Belege betreffend Fahrtkosten für die Weiterbildung beim I._____ Forum sowie die Angaben zu den jeweiligen Kursinhalten, das Reglement der eidgenössischen Fachprüfung und den Nachweis über die aktuelle Tätigkeit als Berater, einzureichen.