6.3.4. Bezüglich der Telefonnotiz vom 6. Februar 2023 bestreitet der Rekurrent den wiedergegebenen Wortlaut des KStA. Er habe gesagt, dass er bisher kein Erwerbseinkommen mit der neuen Kompetenz erzielt und noch keine Werbung für Beratungen gemacht habe sowie noch keinen Praxisraum betreibe. Von Freunden und Bekannten habe er Personen für die Beratung vermittelt bekommen. Diese Beratungen seien im Sinne von "Übung macht den Meister" und "Praxiserwerb" kostenfrei für die beratenen Personen gewesen.