3. Die Steuerkommission Q._____ wies die Einsprache mit Entscheid vom 21. Februar 2023 ab. 4. Den Einspracheentscheid vom 21. Februar 2023 (Zustellung am 22. März 2023) hat A._____ mit Rekurs vom 1. Mai 2023 (Postaufgabe am selben Tag) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern (nachfolgend Spezialverwaltungsgericht), weitergezogen und stellte dabei die Anträge "a) Die von mir eingereichten Unterlagen zu 'Weiterbildung/ Ausbildung' sind vollumfänglich anzurechnen und der entsprechende Abzug von Fr 6'248.- vollumfänglich zu gewähren. b) Der Einsprache-Entscheid der Steuerkommission Q._____ ist zurückzuweisen.