1. Mit Verfügung vom 18. Oktober 2022 wurde A._____ von der Steuerkommission Q._____ für die Kantons- und Gemeindesteuern 2020 zu einem steuerbaren und satzbestimmenden Einkommen von CHF 35'000.00 und einem steuerbaren und satzbestimmenden Vermögen von CHF 0.00 veranlagt. Dabei wurden insbesondere die mit der Selbstdeklaration geltend gemachten Weiterbildungskosten "Kommunikationskurs Rest" von CHF 6'248.00 gestrichen. 2. Gegen die Verfügung vom 18. Oktober 2022 hat A._____ mit Schreiben vom 15. November 2022 Einsprache erhoben. Er beantragte, es sei ihm der Abzug für die Kosten der Weiterbildung zu gewähren.