8. 8.1. Die Rekurrenten beantragten mit Rekurs die Anerkennung der Bilanz per 31. Dezember 2019. Dazu ist festzuhalten, dass es nicht Aufgabe des Spezialverwaltungsgerichtes ist, die Handelsrechtskonformität einer Bilanz zu prüfen bzw. anzuerkennen. Auf den Antrag auf Anerkennung der Bilanz ist daher nicht einzutreten.