7.2. Es ist festzuhalten, dass die Rekurrenten nach den genannten Grundsätzen an die von ihnen vorbehaltlos mit der Steuererklärung 2019 eingereichte und unterzeichnete Jahresrechnung 2019 – und somit an die verbuchten ordentlichen Abschreibungen 2019 von CHF 73'215.72 – gebunden sind. Davon abzuweichen wäre damit nur, wenn handelsrechtliche oder steuerrechtliche Vorschriften Solches gebieten. Solche liegen hier nicht vor. Eine Erhöhung der ordentlichen Abschreibungen mit den Maximalansätzen gemäss Merkblatt A/2001 ist vorliegend daher nicht möglich. - 14 -